Unfalltipps
Absicherung der Unfallstelle
Kracht es mal, ist es durchaus verständlich, dass beide Unfallbeteiligten unter Schock stehen. Jedoch hat die Absicherung der Unfallstelle höchste Priorität, um Folgeunfälle zu vermeiden.
Durch das Aufstellen eines Warndreiecks werden nachfolgende Kfz-Führer auf die Unfallstelle hingewiesen. Dieses sollte in ausreichender Entfernung vom Unfallort platziert werden.
Falls ein Kfz brennt, so sollte man schnellstmöglich den Unfallgegner aus dem Fahrzeug bergen, sofern man sich dadurch nicht selbst in akute Gefahr bringt.
Unfallhilfe am Unfallort
Nach der Absicherung des Unfallorts sollte man sofort den Gesundheitszustand der anderen Unfallgegner kontrollieren und nötigenfalls einen Rettungswagen rufen!
Falls nötig, ist Erste Hilfe zu leisten. Einen Verbandskasten sollte in jedem Kfz mitgeführt werden.
Beweissicherung für die Versicherer
Nach dem Leisten der Unfallhilfe und in dem Fall, dass alle Beteiligten unverletzt und bei vollem Bewusstsein sind, sollte man mit der Beweissicherung beginnen.
Zur Beweissicherung ist es immer ratsam, Fotos zu machen, die dem Unfallbericht beigelegt werden können.
Des weiteren benötigt man das amtliche Kennzeichen des Schädigers (damit lässt sich im Zweifel die gegnerische Haftpflichtversicherung herausfinden), dessen Namen, seine Anschrift und wenn möglich, die Daten der generischen Autoversicherung.
Sinnvoll ist es außerdem, sich an Ort und Stelle Gedanken über die Schuldfrage zu machen.
Bei unklarer Schuldfrage sollte die Polizei zur Unfallaufnahme verständigt werden. Die Polizei muss im Übrigen verständigt werden, wenn ein Personenschaden eingetreten ist.
Ist die Beweissicherung/Unfallaufnahme durchgeführt, ist die Stelle zu räumen, damit der Verkehr wieder ungehindert fließen kann.
Falls beide Fahrzeuge noch fahrtüchtig sind, stellt dies kein Problem dar.
Ist ein Kfz nicht mehr fahrbereit, sollte schnellstmöglich ein Abschleppdienst oder eine Pannenhilfe, wie zum Beispiel der ADAC gerufen werden.
Unfallabwicklung: keine Übernahme der Abwicklung durch die Versicherer
Derjenige, der den Unfall verursacht hat, muss in jedem Fall seine Haftpflichtversicherung über den Unfall in Kenntnis setzen, damit diese den Schaden gegenüber dem Geschädigten regulieren kann.
Weiter muss er an sich nichts unternehmen, da seine eigene Versicherung den Autounfall für ihn mit ihrem Schadenmanagement abwickelt.
Für den Geschädigten allerdings gibt es eine Menge Unfalltipps, die er beachten sollte!
Vor allem sollte er der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht die Abwicklung seines Unfallschadens überlassen, will er nicht sinnlos auf vieles verzichten, was ihm eigentlich nach dem Verkehrsrecht zusteht.
Für das Unfallopfer empfiehlt es sich, professionelle und (wichtig!) versicherungsunabhängige Unfallhilfe nach dem Autounfall in Anspruch zu nehmen.
Schon den Zentralruf der Autoversicherer sollte der Geschädigte besser nicht selbst kontaktieren, um die gegnerische Haftpflichtversicherung herauszufinden.
Zu groß ist die Gefahr, dass der Geschädigte durch das Schadenmanagement der Versicherer bei der Schadensregulierung übervorteilt wird.Überlässt der Verunfallte die Abwicklung der gegnerischen Haftpflichtversicherung, so wird diese in den meisten Fällen einen Gutachter beauftragen, der den Schaden möglichst gering schätzen wird.
Außerdem wird sie versuchen, die Reparaturkosten möglichst niedrig zu halten und dem Verunfallten die ihm zustehende Werkstattwahl aus der Hand nehmen.
Sinnvoll ist es daher, als Geschädigter nach einem Autounfall einen versicherungsunabhängigen Gutachter sowie einen Anwalt zu beauftragen, der sich auf das Verkehrsrecht versteht, der den Unfallbericht verfasst und die Interessen des Verunfallten damit umfassend vertreten kann.
In machen Fällen ist kein Gutachter vonnöten, das ist der Fall bei einem sogenannten Bagatellschaden.
Ein Bagatellschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten weniger als etwa 800€ betragen, dies variiert jedoch von Bundesland zu Bundesland.
Die Kosten für Anwalt und Gutachter hat die gegnerische Versicherung zu tragen.
Versicherungsunabhängige Unfallhilfe und Schadenabwicklung nach einem Autounfall erhält der Geschädigte bei Gutachterbüro Warth, und zwar nach dem Prinzip "Alles aus einer Hand".
Wir als Gutachter organisieren auf Wunsch Anwalt, Werkstatt und Ersatzwagen versicherungsunabhängig und für den Verunfallten komplett kostenlos.
Wertminderungsansprüche und Nutzungsausfallentschädigung
Nach einem Autounfall verliert, selbst bei fachgerechter Reparatur, ein Kfz an Wert. Das ist der sog. merkantile Minderwert bzw. die Wertminderung. Um diese von der gegnerischen Versicherung ersetzt zu erhalten, bietet sich ebenfalls professionelle Unfallhilfe an.
Dem Geschädigten steht des Weiteren eine Nutzungsaufallentschädigung oder ein Ersatzwagen zur Erhaltung seiner Mobilität nach einem Autounfall zu.